Stadtentwicklungsausschuss vom 05.09.2018
Der Ausschuss für Stadtentwicklung fordert die Verwaltung auf, mit den Aufgabenträgern der Linie 16, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und den Entscheidungsträgern im Landtag eine zusätzliche Planung zur höhenfreien Kreuzung L118 / L300 zu verhandeln, um eine kurzfristige Entlastung des Knotenpunktes zu erreichen. Hierbei soll insbesondere eine Routenführung südwärts des Mittelweges in die Planungen und Verhandlungen aufgenommen werden, die möglichweise als Interimslösung dienen könnte.
Rüdiger Prinz hat 2019 nachfolgende Kleine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt.
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss-/Resolutionsentwurf zur Vorlage 549/2018-7 forderte der Ausschuss für Stadtentwicklung die Verwaltung auf, mit den Aufgabenträgern der Linie 16, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und den Entscheidungsträgern im Landtag eine zusätzliche Planung zur höhenfreien Kreuzung L118 / L300 zu verhandeln, um eine kurzfristige Entlastung des Knotenpunktes zu
erreichen. Hierbei soll insbesondere eine Routenführung südwärts des Mittelweges in
die Planungen und Verhandlungen aufgenommen werden, die möglichweise als
Interimslösung dienen könnte.
Frage 1:
Welche der in der Resolution aufgeführten Schritte hat die Verwaltung wann bereits durchgeführt oder beabsichtigt dies wann zu tun?
Frage 2:
Welche Antworten hat die Verwaltung bislang auf eingeleitete Schritte (Frage 1) erhalten?
Frage 3:
Dem „Runderlass vom 30. Mai 2014, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 18 vom 23. Juni 2014, S. 326; (Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. März 2019)“. Ist zu entnehmen, dass das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse mit bis zu 80% fördert, hierunter fallen auch
Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG). Diese Richtlinien traten am 1. Juli 2014 in Kraft und treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Wurde eine solche Förderung bereits beantragt, bzw. ab wann kann, mit Blick auf die o.g. Geltungsdauer der Richtlinie, eine solche Förderung beantragt werden?
Frage 4:
Können weitere Fördermittel dadurch akquiriert werden, dass diese Umgehungsstraße zu einer neuen Routenführung der Landesstraße 118 (L118n) führen würde?
Frage 5:
Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) §13 i.V.m. §3 EBKrG sind die Kosten für (Bau-)Maßnahmen zu teilen, wenn diese die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert bzw. die Baumaßnahme den Verkehr an der Kreuzung (derzeitiger Bahnübergang) vermindert oder die Verkehrsentwicklung entlastet.
Ist der Verwaltung bekannt, dass sich die HGK aus o.g. Gründen ebenfalls an den Kosten für eine Umgehungsstraße (mit Bahnüberführung) beteiligen müsste?
Verkehrsuntersuchung zum Knotenumbau L 118/ L 300 in Bornheim-Hersel
Machbarkeitsstudie Niveaufreie Kreuzung der L118 mit der Bahnstrecke der Stadtbahnlinie 16/ Güterverkehr mit vielen Plänen.
Vorgestellt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 12.02.2020