Hausboote

Der Sachverhalt

Der Untergang eines Hausbootes am Herseler Rheinufer bringt diverse Fragen um die generelle Entwicklung und sukzessive Zunahme der Haus- und Wohnboote zwischen dem Naturschutzgebiet Herseler Werth und dem,  nach Landschaftsplan Nr.2 – Bornheim, geschützten Landschaftsbestandteil des Herseler und Uedorfer Rheinufers mit sich.

 

Neben Fragen, die allein den Umweltschutz betreffen, sind es auch rechtliche Fragen bezüglich der Nutzung dieser Hausboote als Gewerbe (Hotel) oder (Zweit-) Wohnsitz.

Der überwiegenden Mehrheit in Hersel und Uedorf ist die sukzessive Zunahme der Haus-/Wohnboote ein Dorn im Auge.  Wir von der CDU der Rheinorte beobachten die Entwicklung hierzu genau und machen die Verwaltung regelmäßig auf Entwicklungen aufmerksam. 


Kleine Anfrage aus 2019

Sachverhalt:

Der Untergang eines Hausbootes am Herseler Rheinufer brachte 2018 diverse Fragen um die generelle und nach wie vor anhaltende Entwicklung und sukzessive Zunahme der Haus- und Wohnboote zwischen dem Naturschutzgebiet Herseler Werth und dem, nach Landschaftsplan Nr.2 – Bornheim, geschützten Landschaftsbestandteil des Herseler und Uedorfer Rheinufers mit sich.

 

Frage 1:

Von wann sind die aktuellsten Verankerungspläne der Steganlagen/Bootsanleger in Hersel und Uedorf und wo liegen diese vor?

 

Frage 2:

Wurden in den letzten zehn Jahren zusätzliche Anker für einzelne Steganlagen an o.g. Stegen/Bootsanlegern beantragt und/oder genehmigt??

 

Frage 3:

Wann und durch welches Amt/Behörde fand die letzte Brückenbegehung bei den Steganlagen/Bootsanlegern in Hersel und Uedorf statt?

 

Frage 4:

Hat die Zunahme an Hausbooten bzw. der Unterschied von (Sport-)Boot zu Haus-/Wohnboot Einfluss auf Strömungswiderstand und damit auf die Zuglast die die Anker der Steganlagen halten müssen?

 

Frage 5:

Sind der Verwaltung Grenzwertüberschreitungen, Unregelmäßigkeiten bzw. sonstige Verstöße an den o.g. Steganlagen bekannt die im Rahmen von Brückenbegehungen (vgl. Frage 3), Anträgen für zusätzliche Anker oder anhand von Plan- ist-Vergleichen durch die Verwaltung selbst oder eine andere Behörde/Amt in den letzten zehn Jahren festgestellt wurden?

Große Anfrage - Ratssitzung am 26.04.2018

Frage 1:

Derzeit existieren wenigstens ein halbes Dutzend Hausboote an Rheinstegen in Hersel und Uedorf die entweder gewerblich oder privat zu Wohn bzw. Übernachtungszwecken genutzt werden. Darunter fallen mindestens zwei Boote, die auf Internetseiten seit mindestens Mitte 2016 für Übernachtungen bzw. als Ferienwohnung zu Preisen zwischen 90 und 150€ pro Nacht angeboten werden. 

Ist das Wohnen und/oder Übernachten in Hausbooten im o.g. Bereich ganz, teilweise oder unter Auflagen zulässig?

  

Frage 2:

Sind Steuern wie Wohnsitzsteuer, Zweitwohnsitzsteuer, Grundsteuer, Umsatz- und Gewerbesteuern für Hausbootbesitzer, Hausbootbewohner, gewerbliche Anbieter für Übernachtungen auf einem Hausboot und Übernachtungsgäste bei einem festen Liegeplatz auf Bornheimer Gebiet möglich und wurden diese, sofern möglich gezahlt?   

  

Frage 3:

Von welcher Böhorde/Amt wurden die in Rede stehenden Hausboote baurechtlich, umweltrechtlich und ordnungsbehördlich genehmigt und sind die Mieter versicherungstechnisch bei Unfällen, Havarien und anderen Schadensereignissen abgesichert?

 

Frage 4:

Wie ist der allgemeine, der Feuerwehr und notfallmedizinsche Zugang zu den einzelnen Hausbooten sowie die Entsorgung von Müll und Abwässern auf den diversen Stegen geregelt.

 

Frage 5:

Welche Auflagen gilt es in Gänze zu erfüllen, damit die Rheinorte, nach dem Vorbild von Amsterdam-Ijburg, einen weiteren Ortsteil auf dem Rhein erhalten könnten, der im Einklang mit geltenden Naturschutz-, Umwelt- und Sicherheitsregelungen und Gesetzen steht.



Gewerbe auf Hausbooten?

Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.12.2019 betr. Gewerbevorhaben auf einem Hausboot am Hersel-Uedorfer-Rheinufer.

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Sachverhalt:

Wie der Verwaltung in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 2019 mitgeteilt wurde, plant der neue Eigentümer des ehemaligen Clubhauses und Hausbootes „Emmi“ dort eine Grillschule einzurichten die auch als Örtlichkeit für diverse, vermutlich gewerbliche, Veranstaltungen dienen soll. In diesem Zusammenhang erfolgte und hält weiter an, ein PKW-Verkehr entlang des Leinpfades im Rahmen von Umbauarbeiten an diesem und weiteren Hausbooten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

 

Ist eine Grillschule in diesem Rheinabschnitt zwischen Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet, dazu noch bei ungeklärter feuerwehrtechnischer Erschließung (Vergleiche Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.04.2018; 203/2018-3) überhaupt zulässig und falls dem nicht so ist, was gedenkt die Verwaltung dagegen zu unternehmen?

 

 Ist das Betreiben eines Gewerbes im Sinne von Veranstaltungen, Gastronomie oder Hotel, in diesem Gebiet zulässig und falls dem nicht so ist, was gedenkt die Verwaltung dagegen zu unternehmen?

 

Was wird die Verwaltung unternehmen um den ausufernden PKW-Verkehr auf dem Leinpfad zukünftig zu steuern bzw. unterbinden?

 

Welche Behörde oder Institution ist auf welcher Grundlage befugt in dem besagten Gebiet auf dem Rhein (Boote/Hausboote), am Rheinufer (Steganlagen) und dem Leinpfad tätig zu werden Verbote auszusprechen?

 

Aufgrund von Adress- und Anschriftdaten wird die Anlage separat übermittelt.

 

Rüdiger Prinz              Bernd Marx                Stefan Großmann

Stadträte für Hersel und Uedorf im Rat der Stadt Bornheim